Ausschreibungen
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4. Hermann Hesse Pokal 2010
Gemeinsame Veranstaltung des Yacht Clubs
Hemmenhofen Untersee e.V.
und des Yacht Clubs Gaienhofen e.V. 1969
Samstag, den 24.07.2010

Ausrichter 2010: Yachtclub Gaienhofen e.V.

Ausschreibung: International
Klassen: Yachten und Jollen
Regeln: WR, DSV, BSVb und Segelanweisungen jeweils neueste Ausgabe
Werbung: Kategorie C
Meldestelle:

Rainer Fritz, D-75179 Pforzheim,
Tel.: 07231/465239 ab 19 Uhr, Fax 07231/82038,
Internet-Adresse: www.ycgaienhofen.de

Meldeschluss: Freitag, 23.07 , 21 Uhr
Meldegeld: Yachten 20€ (30 CHF), Jollen 10€ (15 CHF), bar, bei Abholung der Segelanweisung
Nachmeldung: Samstag, 9 bis 10 Uhr im Clubheim
Nachmeldegebühr: 5 €
Segelanweisungen: Freitag, 18 bis 21 Uhr, Samstag, 9 bis 10 Uhr im Clubhaus
Steuermannsbesprechung: Samstag 11:30 Uhr
Startzeit: Startbereitschaft Samstag, 24.07. ab 12.55 Uhr
Regattabahn: Regattabahn vor Gaienhofen gem. Segelanweisung YCG
Regattaleitung: Siehe schwarzes Brett YCG
Wettfahrten:

gem. Ausschreibung max. 2 Wettfahrten ohne Streicher

Wertung: nach aktueller Bodensee-Yardsticktabelle und Low-Point-System
Preisverteilung: Siegerehrung beim Seglerhock
Schiedsgericht: Siehe schwarzes Brett
Preise: Hermann Hesse Pokal
Liegeplätze: kostenlos am Steg, zusätzliche Bojen bzw. Ankerplätze östlich vom
Bojenfeld, Fährdienst vorhanden
Parkplätze: An den Uferanlagen bzw. bei der Hörihalle
Information: Informationen zu den aktuellen Regeln erhalten sie auf den Webseiten der ISAF, des DSV. Bitte informieren sie sich über Änderungen
Sicherheitsbestimmungen: Es gelten die Sicherheitsbestimmungen gem. Segelanweisung. Nichtbeachtung kann zur Disqualifikation führen. Der Schiffsführer ist darüber hinaus alleinig für die gute Seemannschaft und Sicherheit an Board und auf dem Wasser verantwortlich
Veranstaltungen: Seglerhock mit gemeinsamen Abendessen mit Siegerehrung nach Wettfahrtende beim Clubheim
Haftung: Der YCG übernimmt keinerlei Haftung. Die Teilnehmer erkennen den Haftungsausschluss mit der Meldung ohne Einschränkung an und werden auf Klagen gegen den YCG, Mitglieder oder Hilfspersonen in jedem Fall verzichten. Der Schiffsführer wird jedes Crewmitglied hierüber individuell informieren und sich dies schriftlich bestätigen lassen